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Kosten 

Wer muss den Rechtsanwalt bezahlen?

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Derjenige, der den Rechtsanwalt beauftragt und Rechtsberatung / anwaltliche Tätigkeit in Anspruch nimmt, muss die hierfür anfallenden Kosten bezahlen. Dies ergibt sich aus dem Mandats- bzw. Beratungsverhältnis.

 

 

Wie hoch sind die Kosten?

 

Die Gebühren ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und richten sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert. Maßgebend sind die dort festgesetzten Gebührensätze.

Wenn Sie uns den Gegenstandswert mitteilen können, erhalten Sie von uns eine erste Einschätzung über Ihr Gesamtkostenrisiko.

Im Einzelfall kann sich auch eine Honorarvereinbarung anbieten. Sprechen Sie uns darauf an.

 

 

Wann tritt die Rechtsschutzversicherung ein ?

 

Dies hängt davon ab, welches Rechtsschutzrisiko Sie versichert haben. In den meisten Fällen ist arbeitsrechtlicher Rechtsschutz ebenso versichert wie allgemeine zivilrechtliche Angelegenheiten. Familienrechtlicher Rechtsschutz ist grundsätzlich - bis auf wenige Ausnahmen - nicht versicherbar.

Fragen Sie hierzu bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach.

 

Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich auch die Kosten für ein Klageverfahren  bzw. für die Rechtsverteidigung in einem Prozeß.

Prozesskostenhilfe (PKH) und Verfahrenskostenhilfe (VKH)

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Was bedeutet Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe?

 

Wenn Sie ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche einleiten wollen oder sich in einem solchen Verfahren verteidigen müssen, weil gegen Sie Klage erhoben wurde, können Sie bei geringem Einkommen und Vermögen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen.

 

 

In familiengerichtlichen Verfahren wie Scheidungs-, Unterhalts-, Kindschafts-, Versorgungsausgleichs- oder Zugewinnsverfahren nennt sich die staatliche Unterstützung Verfahrenskostenhilfe (VKH).

 

 

Im Falle der bewilligung von PKH oder VKH werden Ihre eigenen Kosten der Prozessführung, also Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten, ganz oder teilweise vom Staat getragen.

Ein Kostenrisiko bleibt dennoch: Verlieren Sie den Prozess, müssen Sie - auch im Falle gewährter PKH - die Kosten des Gegners tragen.

 

 

 

Wann haben Sie Anspruch auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe?

 

 

 

1. Wenn Ihr angestrebtes Klageverfahren oder die beabsichtigte Rechtsverteidigung gegen eine Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist.

 

2. Außerdem dürfen Sie persönliche und wirtschaftlich nicht in der Lage sein, den Prozess zu führen.

 

 

Dazu müssen Sie Ihr Vermögen einsetzen, soweit Ihnen dies zumutbar ist ( unter Beachtung der sozialrechtlichen Regelung des § 90 SGB XII).

Sie müssen auch Ihr Einkommen einsetzen. Von diesem werden bestimmte Beträge abgesetzt (§ 115 Abs. 1 ZPO) und Ihr einzusetzendes Einkommen ermittelt. Das Gericht setzt dann die monatlichen Raten für die Rückzahlung der PKH oder VKH in Höhe der Hälfte des einzusetzenden Einkommens fest.

Beträgt die Rate hiernach weniger als 10,00 € wird PKH oder VKH gewährt, ohne dass Sie hierfür Raten zahlen müssen.

Beträgt das einzusetzende Einkommen mehr als 600,00 € wird die Rate auf 300 € zuzüglich des Teils des einzusetzenden Einkommens, der 600,00 € übersteigt, festgesetzt.

 

 

PKH oder VKH werden nicht bewilligt, wenn die Kosten der Prozessführung vier Monatsraten voraussichtlich nicht übersteigen würden (§ 115 Abs. 4 TPO).

Es sind insgesamt höchstens 48 Monatsraten aufzubringen (§ 115 Abs. 2 ZPO)

 

Während dieser Zeit sind Sie, wenn Ihnen PKH oder VKH bewilligt wurde, verpflichtet, wesentliche Änderungen Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen anzugeben. Sie müssen dann unter Verwendung des amtlichen Formulars unverzüglich eine neue Erklärung abgeben.

 

Alle zwei Jahre überprüfen die Gerichte die Voraussetzungen von Amts wegen und schreiben Sie bzw. Ihren Rechtsanwalt an mit der Bitte, die Erklärung (s.o.)

abzugeben und Belege über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse vorzulegen.

 

Wenn Sie selbst schon einmal vorab prüfen wollen, ob sich für Sie ein Antrag auf Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe lohnt, können Sie eine Berechnung vornehmen lassen unter : www.pkh-rechner.de

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