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Mandatsabwicklung
Die Mandatsabwicklung über Ihre Rechtsschutzversicherung übernehmen wir für Sie von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung. Sie müssen sich dann um nichts weiter kümmern.
Die Abrechnung der Mandate erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aufgrund einer individuellen schriftlichen Honorarvereinbarung, die sich an Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen orientiert.
Wollen Sie sich zunächst einen rechtlichen Überblick über Ihre Angelegenheit verschaffen, mehr Sicherheit für Ihre eigene Einschätzung bekommen oder eine zweite Meinung einholen, können Sie gerne einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, um die Kosten für Sie gering zu halten.
Sollten Sie in einem Gerichtsverfahren Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe benötigen, erhalten Sie die notwendigen Formulare von uns.
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